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Kommentar zum Selbstbestimmungsgesetz[i]
Die erste offen transidente Parlamentarierin in Deutschland, Tessa Ganserer, sagt: „Ich finde, kein Mensch, kein Staat und erst recht kein Richter hat das Recht, über das Geschlecht eines anderen Menschen zu bestimmen.“ Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität geht von rund 0,3 bis 0,6 Prozent der Bevölkerung aus, die betroffen sind. Es ist klar, dass das Transsexuellengesetz von 1980 durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde und dass es nicht anwendbar ist, somit muss eine Veränderung kommen. Es ist auch unbestritten, dass ein Mensch in der heutigen Zeit selbstbestimmt leben können sollte, auch wenn er einen unangepassten Lebensstil wählt. Jeder Mensch braucht seinen Raum und hat ein Recht auf…